Die während eines Kalenderjahres angefallenen gesetzlichen Zuzahlungen erstatten wir Ihnen, soweit sie Ihre individuelle Belastungsgrenze (Eigenbeteiligung) übersteigen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Sind Sie oder ein anderes Familienmitglied schwerwiegend chronisch krank im Sinne des Gesetzes, verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1 % der Gesamtbruttoeinnahmen.
Die Bruttoeinnahmen der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen werden addiert. Für jeden Familienangehörigen wird dabei ein Freibetrag berücksichtigt, der vom Familienbruttoeinkommen abgezogen wird.
Wird die Belastungsgrenze bereits während eines Kalenderjahres erreicht, kann eine Befreiung für das restliche Kalenderjahr bei der BKK MTU beantragt werden. So müssen Sie nicht mehr in Vorleistung gehen. Bitte lassen Sie sich hierfür individuell von uns beraten!
Wichtig:
Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Zuzahlungen befreit, ausgenommen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Fahrtkosten.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Team Leistungen
Telefon: (0)7541 90-50200
E-Mail: leistungen@bkk-mtu.de