Wir unterstützen Sie im Krankheitsfall!
Bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall zahlen wir Ihnen ggf. nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlung das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld abzüglich Ihrer gesetzlichen (Arbeitnehmer)-Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Von den Beträgen zur Krankenversicherung sind Sie während des Krankengeldbezugs befreit.
Anspruch auf Krankengeld
Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoentgelts (höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes); hierbei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt.
Dauer des Leistungsanspruchs
Der Anspruch auf Krankengeld ist zeitlich unbefristet, jedoch wird es für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von jeweils 3 Jahren gezahlt. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhöht sich das Krankengeld jährlich um den Prozentsatz der Rentenerhöhung.
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner.