Kostenübernahme und Zuzahlungen von Heilmitteln
Heilmittel helfen Beschwerden zu lindern und tragen gezielt zu Ihrem Behandlungserfolg bei, deshalb übernimmt die BKK MTU die Kosten für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Heilmittel wie Massagen, Bäder, Krankengymnastik oder Bewegungs- und Sprachtherapie.
Sie zahlen lediglich die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Heilmittelkosten sowie 10 Euro pro Verordnung. Bis zum 18. Lebensjahr sind Sie von dieser Zuzahlung vollständig befreit.