Osteopathie – was ist das?
Osteopathie ist ein ganzheitlicher Therapieansatz bei dem manuelle diagnostische und therapeutische Verfahren angewandt werden, um das Gleichgewicht aller
Körpersysteme wiederherzustellen. Mit ein paar gezielten Handgriffen lockert der Osteopath das Muskelgewebe, aktiviert die Nerven oder verbessert den Durchfluss in Venen, Arterien und Lymphbahnen. Hierdurch versetzt er den Körper in die Lage, wieder seine natürliche Beweglichkeit zu erlangen. Er hilft dem Körper im Prinzip, Funktionsstörungen selbst zu beheben, in dem er die Selbstheilungskräfte aktiviert.
Wann hilft die Osteopathie:
- Störungen des Bewegungsapparates
- Herzbeschwerden
- Verdauungsstörungen
- Operationsfolgen wie Vernarbungen und Verwachsungen
- Chronische Blasenentzündungen
- Inkontinenz
- Nierenprobleme
- Kopfschmerzen
- Nasennebenhöhlenentzündungen
- Schwindel
- Tinnitus
- Kiefergelenksproblematik
Unsere Leistung:
Wir bezuschussen osteopathische Behandlungen durch einen Arzt oder Physiotherapeuten nach ärztlicher Verordnung bis zu 8 Sitzungen à 30 € pro Jahr. Zusätzlich können Sie hierfür das Guthaben auf Ihrem persönlichen Gesundheitskonto bei der BKK MTU nutzen, somit können Sie osteopathische Leistungen im Wert von bis zu 320€ pro Jahr beanspruchen.
Voraussetzungen:
Versicherte können auf ärztliche Veranlassung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Bundesverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Unter anderem verfügen die Mitglieder folgender osteopathischer Berufsverbände über die erforderliche Qualifikation:
Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO