ePA für alle – die elektronische Patientenakte
Das ist neu ab Anfang Februar 2025
In der ePA können Versicherte ihre Gesundheitsdaten dauerhaft digital speichern. Aktuell ist die ePA ein freiwilliges Angebot. Ab Anfang Februar 2025 kommt die „ePA für alle“. Dann erhalten alle Versicherten in Deutschland eine ePA – außer Sie widersprechen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr sicherer und digitaler Speicher für medizinische Unterlagen. Sie können jederzeit und von überall auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen, Daten einsehen und verwalten.
Highlights im Überblick
- Wichtige medizinische Informationen wie Notfalldaten, elektronischer Mutterpass, Diagnosen oder eigene Daten (z. B. Schmerztagebuch) werden digital gesichert und verwaltet
- Entscheiden Sie selbst, welche Daten Sie speichern und wer darauf zugreifen darf
- Sie bekommen automatisch Zugang zu Ihrer persönlichen „ePA für alle“
Hier finden Sie die Links zu unserer BKK MTU-„ePA für alle“ APP
In diesem Erklärvideo fasst die gematik alle wichtigen Informationen für Sie zusammen.
Elektronische Patientenakte: digitaler Speicher für Gesundheitsdaten
Wann war die letzte Untersuchung? An welchen Tagen nehme ich meine Medikamente? Und wo steckt eigentlich der Impfpass? Für Versicherte ist es sinnvoll, wichtige Gesundheitsdaten immer parat zu haben. Sei es, um Informationen nachzuschlagen oder behandelnden Ärzten die eigene Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen. Bisher lagern viele dieser Dokumente noch in Akten an unterschiedlichen Orten wie Arztpraxen oder Krankenhäusern. Andere Unterlagen wie Rezepte, Röntgenbilder oder gefaxte Befunde besitzen die Patienten nur in Papierform oder gehen im Laufe der Zeit verloren. In der elektronischen Patientenakte ePA lassen sich künftig alle medizinischen Dokumente in einem digitalen Ordner ablegen. Statt einer persönlichen „Zettelwirtschaft“ haben Versicherte alle Unterlagen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind (oder werden können), an einem Ort. Dort können sie die Dokumente verwalten und jederzeit darauf zugreifen, wenn sie diese benötigen.
Schnellere Behandlung, weniger Doppeluntersuchungen
Bisher liegen viele medizinische Dokumente wie Arztbriefe oder Röntgenbilder noch verstreut in Arztpraxen, Laboren und Krankenhäusern. Benötigt man diese Unterlagen, um zum Beispiel bei einem Arztwechsel die eigene Krankheitsgeschichte zu dokumentieren, muss man zum Telefon greifen oder Briefe schicken. Andere Dokumente wie Gesundheitspässe oder gefaxte Befunde gibt es nur in Papierform – wenn man sie überhaupt noch findet. Mit der ePA ändert sich das. Sie bündelt alle persönlichen Gesundheitsdaten digital an einem Ort. Da diese Daten so stets transparent für sie verfügbar sind, können Patienten mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen. Sie können sich informieren, Befunde nachlesen und gezielt Fragen stellen.
Auf der anderen Seite ermöglicht die ePA eine effizientere Behandlung. Lange Vorgespräche entfallen, da sich Ärzte in der ePA schnell einen Überblick über die Krankheitsgeschichte der Patienten verschaffen können. Zudem kann die ePA unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden, was gerade für chronisch Erkrankte eine Erleichterung ist.
Im Notfall kann die ePA sogar Leben retten. Rettungskräfte sehen im Notfalldatensatz der ePA auf einen Blick, ob Vorerkrankungen oder Allergien vorliegen. Bei einer Einweisung ins Krankenhaus können sich die Behandelnden in der ePA schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand der Patienten verschaffen. Zudem helfen in der ePA abgelegte Medikationspläne dabei, Wechselwirkungen verschiedener Medikamente zu verhindern.
Automatischer Zugang zur elektronischen Patientenakte für Versicherte
Um eine ePA zu erhalten, mussten Sie sich bisher aktiv anmelden. Dieser Aufwand fällt in Zukunft weg. Ab 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Anmeldung und stellen ihren Versicherten eine persönliche ePA zur Verfügung. Der Zugang zur ePA wird so deutlich vereinfacht. Ihre Nutzung bleibt für Versicherte aber weiterhin freiwillig. Wer keine ePA möchte, kann Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegen.
Die Nutzung bleibt freiwillig
Sie können jederzeit widersprechen, auch nach dem 15.01.2025. Eine bereits angelegte Akte wird nach Eingang des Widerspruchs wieder gelöscht.
Wer sich gegen die Erstellung seiner ePA entscheidet, muss grundsätzlich keine Einbußen in der Qualität seiner medizinischen Versorgung befürchten. Es kann aber sein, dass ohne die ePA Informationen über frühere Behandlungen, Diagnosen oder mögliche Allergien nicht so schnell verfügbar sind. Das könnte in einem Notfall zu Verzögerungen führen. Außerdem sind die Chancen für eine geeignete Behandlung umso größer, je besser die Ärzte ihre Patienten kennen. Die ePA bündelt alle relevanten Informationen von Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und sonstigen medizinischen Einrichtungen und stellt sie den Ärzten auf einen Blick zur Verfügung.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, das Informationsschreiben der BKK- MTU abzuwarten, welches voraussichtlich im Oktober 2024 verschickt wird.