E-Rezept

Das E-Rezept ist neuer Standard. Es wird ausschließlich digital erstellt und signiert und kann über folgende Wege in Apotheken eingelöst werden:

  • mit der elektronischen Gesundheitskarte, ohne APP oder PIN
  • oder mit dem Smartphone (E-Rezept-APP)
  • oder mit einem Ausdruck

Das elektronische Rezept wird im ersten Schritt für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbindlich.

Ausnahmen: Betäubungsmittelrezepte und gesetzlich geregelte Ausnahmen zum Beispiel bei direkter Zuweisung von Verordnungen wie Zytostatika.

 

Was ist das E-Rezept?

Verlorene Rezepte ade: Das E-Rezept ersetzt weitestgehend den „rosa Zettel“ bei der Verschreibung rezeptpflichtiger Arzneimittel. Ärztinnen und Ärzte können das E-Rezept digital ausstellen und damit sicher im digitalen Gesundheitsnetzwerk, der sogenannten Telematikinfrastruktur, speichern. Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), oder auf Wunsch mit einem E-Rezept-Papierausdruck in der Apotheke einlösen: Die eGK wird in der Apotheke ins Terminal gesteckt. Der Papierausdruck enthält einen QR-Code, den die Apotheke einscannt.

Wo kann ich das E-Rezept einlösen?

Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.

Welche E-Rezept-App kann ich nutzen?

Die Nutzung der E-Rezept-App ist nicht verpflichtend, Sie können Ihr E-Rezept direkt in der Apotheke einlösen. Hierfür benötigen Sie nur Ihre eGK und keine PIN oder ähnliches.

Sie können das E-Rezept mit der offiziellen App der gematik („Das E-Rezept“) nutzen. Dort enthält das E-Rezept einen QR-Code, den die Apotheke einscannt. Mit der E-Rezept-App können Patientinnen und Patienten alternativ auch Medikamente bei der Apotheke zurücklegen oder – falls angeboten – per Botendienst liefern lassen. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.

Weitere Informationen

Welche Ärztinnen und Ärzte stellen E-Rezepte aus?

Alle Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet, das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.

Sind E-Rezepte fälschungssicher?

E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar.

Seit wann ist das E-Rezept-Pflicht?

(Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser sind verpflichtet, gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2024 elektronische Rezepte in der Regelversorgung auszustellen. Damit startet die Ablösung des Muster 16, dem „rosa Zettel“, bis auf wenige Ausnahmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Ist das E-Rezept kostenlos?

Das E-Rezept ist für Patientinnen und Patienten kostenlos.

Welche Medikamente kann ich mit einem E-Rezept bekommen?

Welche Rezepttypen bereits per E-Rezept funktionieren, können Sie dieser Liste entnehmen:

  • Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
  • Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
  • Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
  • Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)
„Wunscharzneimittel“ können von Apotheken gegen Aufzahlung abgegeben werden

Eine Übersicht finden Sie hier.

Wie lange ist das E-Rezept gültig?

E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, also insgesamt 3 Monate nach Ausstellung. E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.

Gibt es das E-Rezept auch für Kinder?

Auch Kinder können E-Rezepte erhalten. Diese können Sie entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte (falls vorhanden) oder dem Papierausdruck einlösen. Über die Familienfunktion in der E-Rezept-App können Sie zudem die Rezepte Ihrer Kinder und anderer Angehörigen verwalten.

Wie löse ich mein E-Rezept ein?

Zeigen Sie in einer teilnehmenden Apotheke Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK)– diese ist bereits NFC-fähig. Hierfür benötigen Sie keine App und keine PIN. Abgesehen davon ist es nun auch möglich Rezepte mittels APP einzulösen.  Zeigen Sie in einer teilnehmenden Apotheke den QR-Code des Rezeptes in der App oder auf dem Ausdruck vor und nehmen Ihr Medikament direkt mit. Alternativ senden Sie Ihr Rezept per App einfach an eine Apotheke Ihrer Wahl.

Sie können Ihr E-Rezept auch bei einer teilnehmenden Versandapotheke einreichen.

Für die vollumgängliche Nutzung aller Eigenschaften der E-Rezept-App der gematik benötigen Sie Ihre eGK (diese ist bereits NFC-fähig und Ihre PIN.

Wie Sie Ihre PIN erhalten

 Die Nutzung der E-Rezept-App ist nicht verpflichtend, Sie können Ihr E-Rezept direkt in der Apotheke einlösen.

Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie hier

Eine kostenlose Schulung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum E-Rezept finden Sie hier.