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Ärzte und Ärztinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen müssen gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2024 das E-Rezept verpflichtend ausstellen. Für bestimmte Arzneimittel und Verordnungen gibt es jedoch Ausnahmen.
Wir informieren Sie hier über die aktuellen Regelungen.