Arbeitgeberservice

Arbeitgebern stehen wir als zuverlässiger Ratgeber in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zur Seite. Unser Arbeitgeberservice unterstützt Sie bei der Abwicklung des Meldeverfahrens und des Beitragseinzugs und informiert Sie über aktuelle gesetzliche Entwicklungen lassen Sie sich beraten!

Den Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie kostenfrei unter der Telefonnummer 0800/4555520.

Umfassend informiert: Hier haben wir die wichtigsten aktuellen Daten für die Berechnung und Abführung der Beiträge Ihrer Mitarbeiter auf einen Blick zusammengefasst:

Ab dem 01. Januar 2023 kann die BKK MTU im Qualifiziertem Meldedialog (Datensatz Krankenkassenmeldung, DSKK) beim Arbeitgeber Daten anfordern. Der Abgabegrund 06 (Anforderung Arbeitgeberdaten) wurde in diesem Meldedialog aufgenommen.

Diese Anforderung von Daten ist beispielsweise zum Anlegen eines Arbeitgeberkontos bei der BKK MTU notwendig.

Der Arbeitgeber kann dann mit dem neuen Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) mit dem Abgabegrund 01 (Rückmeldung zur Anforderung) antworten. Folgende Datenbausteine sind in diesem Datensatz vorgesehen:

  • DBGD – Grunddaten wie Name und Anschrift der Firma
  • DBKO – abweichende Korrespondenzanschrift
  • DBDL – Name, Anschrift und Kontaktdaten bei vorhandenen Dienstleistern
  • DBWU – Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 inklusive Wahl des Erstattungssatzes
  • DBSL – SEPA-Lastschriftmandat

Wichtig: SEPA-Lastschriftmandate können weiterhin nur schriftlich gekündigt werden.

Sie möchten in der Übergangszeit weiterhin die Daten in Papierform übermitteln? Das entsprechende Formular finden Sie hier:

Beitragskonto
Ihre Betriebsnummer ist gleichzeitig Ihre Beitragskontonummer.

Fälligkeit der Beiträge
Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Sonstige Beiträge werden spätestens am 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind.
Wir sind gesetzlich verpflichtet für Beiträge, die nicht bis zum Fälligkeitstag auf unserem Girokonto gutgeschrieben sind, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

Informationsportal für Arbeitgeber

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Arbeitgeberservice
Tel.: +49 (0)7541 90 – 50 201, Fax: +49 (0)7541 90 – 71 32
E-Mail: arbeitgeber-service@bkk-mtu.de

BKK MTU Friedrichshafen
Hochstraße 40
88045 Friedrichshafen