Allgemeines und häufig gestellte Fragen zur „ePA für alle“
Opt-Out bedeutet, dass alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Dies erleichtert die flächendeckende Einführung der ePA und stellt sicher, dass möglichst viele Menschen von den Vorteilen profitieren können. Versicherte können ihre ePA über die App der BKK-MTU verwalten. In der App können sie Dokumente hinzufügen, löschen und die Zugriffsrechte verwalten. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, sofern diese nicht aktiv widersprechen. Sie können jederzeit widersprechen, bitte wenden Sie sich dafür telefonisch oder schriftlich an uns. Hier gelangen Sie zu unseren Kontaktdaten. Ärzte und andere Leistungserbringer können im Behandlungskontext auf die ePA zugreifen, um relevante Gesundheitsinformationen einzusehen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und sorgt für eine koordinierte Behandlung. BKK MTU Tel.: +49 (0)7541 90 – 71 00; Ja, die in der ePA gespeicherten Daten sind mehrfach verschlüsselt und werden in sicheren Rechenzentren in Deutschland gespeichert. Nur berechtigte Personen und Einrichtungen haben im Behandlungskontext Zugriff auf die Daten. Ja, Versicherte können der Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke widersprechen. Diese Option steht in der ePA-App zur Verfügung. Einen Widerspruch ist jederzeit formfrei bei uns möglich , bitte wenden Sie sich dafür telefonisch oder schriftlich an uns. Hier gelangen Sie zu unseren Kontaktdaten. In der ePA können unter anderem Arztberichte, Entlassbriefe, Medikationspläne, Labor- und Bildbefunde, Impfungen und weitere gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert werden. Voraussetzung ist, dass Versicherte einem Zugriff oder dem Einstellen bestimmter Dokumente nicht widersprochen haben. Insbesondere bei sensiblen Informationen, müssen Praxen über Widerspruchsmöglichkeit aufklären. In der ePA werden zukünftig wichtige medizinische Befunde und Dokumente wie Medikationsdaten, Arztbriefe, Entlassbriefe und Befundberichte standardmäßig gespeichert. Ärzte können auch weitere relevante Informationen aus vergangenen Behandlungen hinzufügen, sofern dies für die Versorgung notwendig ist. Versicherte können der Speicherung von Daten widersprechen, insbesondere bei sensiblen Informationen, und werden über ihre Widerspruchsmöglichkeit informiert. Zugriff auf Ihre ePA haben nur behandelnde Ärzte im nachgewiesenen Behandlungskontext. Sie können über die ePA-App bestimmen, wer welche Daten einsehen darf und die Zugriffsrechte zeitlich und inhaltlich einschränken. Beim Wechsel der Krankenkasse werden alle Inhalte Ihrer ePA automatisch in die ePA-Anwendung der neuen Kasse übertragen. Sie müssen nichts weiter unternehmen, auch nicht bei einem Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Nein, bei einem Krankenkassenwechsel bleibt Ihr Zugang zum e-Rezept bestehen. Ihre bisherigen e-Rezepte und Medikationsdaten werden in Ihre ePA integriert und sind weiterhin verfügbar. Ja, auch Kinder erhalten automatisch eine ePA. Bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine ePA zur Verfügung gestellt oder der Bereitstellung widersprochen werden soll. Ab dem 15. Geburtstag können sie die ePA grundsätzlich selbstbestimmt nutzen. Auch mitversicherte Kinder erhalten eine ePA. Bis zum Alter von 15 Jahren entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine ePA zur Verfügung gestellt oder der Bereitstellung widersprochen werden soll. Danach kann das Kind die ePA eigenverantwortlich nutzen. Für die Identifizierung in der App wird ein Ausweis oder Reisepass benötigt. Allgemeines
Hochstraße 40
88045 Friedrichshafen
Fax: +49 (0)7541 90 – 71 33
E-Mail: info@bkk-mtu.deDatenschutzverwaltung
Daten des elektronischen Medikationsplans und Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Labor- und Bildbefunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder, Behandlungsbefunde, elektronische Arztbriefe, elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern, auch aus früheren Behandlungen, wenn sie für Ihre aktuelle Versorgung wichtig sind. Sie müssen darüber informiert werden, welche Daten gespeichert werden.
Beispielsweise Diagnosen, Therapiepläne, Behandlungsberichte und AU-Bescheinigungen.
Eigene medizinische Unterlagen, zum Beispiel ältere medizinische Dokumente in Papierform, die Sie zuhause haben, aber auch Vitaldaten aus Smartwatches, Gesundheits- oder Schmerztagebücher oder Daten von Gesundheits-Apps.
Daten zu medizinischen Leistungen, die zum Beispiel in einer Praxis in Anspruch genommen wurden, wie. Diagnosecodes, die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Abrechnung angeben.
Hier ist die Speicherung nur nach ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Einwilligung der Vericherten zulässig.In der ePA liegen künftig auch der
Zugriff und Berechtigungen verwalten
Krankenkassenwechsel
„ePA für alle“ auch für Kinder