Pflegeleistungen

FürSorge & Pflege

Als Mitglied der BKK MTU sind Sie automatisch für den Fall der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Mit unserer Pflegeversicherung bieten wir Versicherten und ihren pflegenden Angehörigen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten – in der häuslichen ebenso wie in der stationären Pflege.
Alles rund um unser Leistungsportfolio sowie vielfältige Informationen zum Thema Pflege erfahren Sie bei unseren Ansprechpartnern vor Ort.

Unsere Ansprechpartner für Leistungen der Pflegeversicherung:
Telefon: (0)7541 90-50200
E-Mail: leistungen@bkk-mtu.de

Entlastungsleistung

Die BKK MTU Pflegekasse stellt Ihnen monatlich 131 € zur Verfügung.
Bis zu diesem Betrag erstatten wir Ihnen die Aufwendungen, die Ihnen für die Inanspruchnahme der folgenden Entlastungsangebote entstehen:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote der Unterstützung im Alltag (Unterstützungsangebote) wie:
    Demenzcafé, Betreuungsnachmittage, Alzheimer-Selbsthilfegruppen, Einzelbetreuung zu Hause, haushaltsnahe Dienstleistungen.

In einem Kalenderjahr nicht verbrauchte Beträge überträgt Ihnen Ihre BKK MTU Pflegekasse automatisch ins folgende Kalenderhalbjahr. Sollten die Beträge bis 30.06. des Folgejahres nicht in Anspruch genommen werden, verfallen sie.

 

Ambulante Pflege

Pflegegrad     monatliche Sachleistung Pflegegeld  
2    796€ 347€
3 1.497€ 599€
4 1.859€ 800€
5 2.299€ 990€

 

Tages- und Nachtpflege

Pflegegrad bis zum Gesamtwert/ Monat        
2    721€
3 1.357€
4 1.685€
5 2.085€

 

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Der Leistungsbetrag zur Kurzzeitpflege beträgt 1.854 € bis zum 30.06.2025.

Durch nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege, die pro Jahr 1.685 € beträgt, können Sie die Leistung der Kurzzeitpflege bis zum 30.06.2025 auf 2.527,50 € im Kalenderjahr ausweiten. Dafür brauchen Sie keinen separaten Antrag zu stellen.

Ab dem 01.07.2025 gibt es ein Gesamtbudget aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege von jährlich insgesamt 3.539 €.

 

Vollstationäre Pflege

Die BKK MTU übernimmt bei der stationären Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in Pflegeheimen –
neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag.  Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer der stationären Pflege.

Pflegegrad   vollstationäre Pflege
2    805€
3 1.319€
4 1.855€
5 2.096€
Dauer der stationären Pflege Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil        
bis 12 Monate 15%
mehr als 12 Monate 30%
mehr als 24 Monate 50%
mehr als 36 Monate 75%

Der pflegebedingte Eigenanteil in Pflegeheimen ist der monatliche Beitrag, den Sie zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung zahlen. Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant. Je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland kann der pflegebedingte Eigenanteil jedoch variieren und somit höher oder niedriger ausfallen.

Wichtig zu wissen: Nur dieser pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst.

Gut zu wissen: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir informieren Ihr Pflegeheim über die bisherige Dauer Ihres dortigen Aufenthalts und zahlen den Zuschlag zum Eigenanteil ab Januar direkt an das Pflegeheim. Sie erhalten im Anschluss von Ihrem Pflegeheim Auskunft über die reduzierte Höhe des Eigenanteils.

BKK PflegeFinder

Der BKK PflegeFinder ermöglicht Ihnen eine gezielte Suche nach verschiedenen Versorgungsangeboten. Die Ergebnis-Liste umfasst Links auf weiterführende Informationen zu ambulanten bzw. stationären Pflegeeinrichtungen im ganzen Bundesgebiet oder in Ihrer Region.

BKK PflegeFinder

Wohnraumanpassung

Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden.

Besonderheit bei Wohnort in Friedrichshafen
Die Stadt Friedrichshafen bietet einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Wohnumbau

Besonderheit bei Wohnort in Bayern

Der Freistaat Bayern bezahlt als freiwillige Leistung für pflegebedürftige Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und deren Hauptwohnsitz in Bayern ist, ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Den Antrag finden Sie hier.

Informationen Pflegeleistungen

Einen Überblick über die Pflegeleistungen finden Sie hier: