Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden (§ 5 EFZG).
Die Erfüllung dieser Pflicht sichert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Auch die BKK MTU benötigt die medizinischen Daten, um die Dauer des Anspruches auf Entgeltfortzahlung zu prüfen und ggfs. den Anspruch auf Krankengeld festzustellen. Lassen Sie uns dazu bitte umgehend das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse) zukommen.