Arzneimittel Rabattverträge

Profitieren Sie von unseren Rabattverträgen

Die Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherungen für Arzneimittelausgaben steigen immer mehr an. Um diese Kosten nicht ungebremst weiter wachsen zu lassen, hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, durch Rabattverträge mit Pharmafirmen Preisnachlässe zu erzielen.

Dieses Konzept hat sich als sehr effektiv ausgezeichnet. Für die gesamte GKV konnten im Jahr 2011 Einsparungen in Höhe von 1,4 Mrd. Euro verzeichnet werden. Wir können mit einem oder mehreren Herstellern Verträge abschließen, die den Herstellern eine exklusive Abgabe ihrer Präparate zusichern. Im Gegenzug gewähren uns die Hersteller Rabatte, d.h. bei gleicher Qualität fallen geringere Preise an, was zur Entlastung unseres-Budgets beiträgt.

Wir haben in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen mit Rabattverträgen im Arzneimittelbereich gemacht. Zum 01.02.2013 gelten wieder neue Verträge, um dieses Potential weiter auszuschöpfen und den Effekt für Sie weiter auszubauen.

Ihre Vorteile

Sie profitieren als Versicherter unmittelbar von unseren Rabattverträgen:

  • Sie erhalten hochwertige Medikamente in gewohnter Qualität, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, da alle Hersteller gleichermaßen verpflichtet sind, dieses nachzuweisen
  • Sie erhalten für die Dauer der Verträge, in der Regel über zwei Jahre, das gleiche Präparat
  • Die Einsparungen durch die Rabattverträge kommen Ihnen direkt zugute, da diese sofort weiter in die Finanzierung der medizinischen Versorgung, den Ausbau und die Verbesserung der Leistungen für die Versichertengemeinschaft fließen
  • Wir können so verhindern, dass Zusatzbeiträge erhoben werden müssen

 

Was ändert sich?

Es kann sein, dass der Apotheker Ihnen Ihr Medikament in Zukunft von einem anderen, Ihnen vielleicht noch nicht bekannten Pharmahersteller gibt, dessen Qualität und Arzneimittelsicherheit aber den Ihnen bekannten Standards entspricht. Es handelt sich hierbei um Präparate, die den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke, die gleiche Qualität und die gleiche oder eine vergleichbare Darreichungsform aufweisen wie die Ihnen bekannten Arzneimittel. Unterschiede können lediglich in der Zusammensetzung der Hilfsstoffe und der Farbe oder Form der Arzneimittel auftreten, wodurch die medizinische Wirkung jedoch nicht beeinträchtigt wird.

Die Qualität der für Sie neuen Präparate ist die gleiche wie die der Ihnen schon bekannten Mittel. Nur der Preis für Ihre Kasse unterscheidet sich aufgrund der Verhandlungen mit den Herstellern. Die Anforderungen an die Arzneimittelhersteller in Deutschland sind sehr streng, so dass sich in Bezug auf Qualität und Sicherheit bei den unterschiedlichen Firmen keine Differenzen ergeben. Im Rahmen der Arzneimittelzulassung wurde für die Generika die Gleichwertigkeit gegenüber dem Original nachgewiesen.

Unsere Garantie

Auch wenn Ihr neues Präparat anders heißt oder aussieht, garantieren wir Ihnen die gleiche Qualität, Sicherheit und Wirkung Ihres Mittels, d.h. es hat

  • den gleichen Wirkstoff
  • die gleiche Stärke
  • die gleiche Qualität
  • gleiche oder eine vergleichbare Anwendungsform
  • gleicher Indikationsbereich

Die Therapiefreiheit des Arztes wird dabei nicht eingeschränkt. Wenn Sie dennoch Bedenken oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Apotheker oder Ihren behandelnden Arzt.