Arzneimittel

Die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel werden von Ihrer BKK MTU selbstverständlich übernommen. Privatrezepte und rezeptfreie Arzneimittel können wir grundsätzlich nicht erstatten. Im Rahmen Ihres persönlichen Gesundheitskonto haben Sie allerdings die Möglichkeit, sich auch Privatrezepte, z.B. für alternative Arzneimittel, bezuschussen zu lassen.

 

 Zuzahlung durch Patienten:

Für ärztlich verordnete Arzneimittel wird in der Regel ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlung erhoben, die aktuell bei max. 10 Euro liegt. Kinder und Jugendliche, sowie Schwangere bei Arzneimitteln, die mit der Schwangerschaft oder Entbindung zusammenhängen, sind von dieser Zuzahlung befreit.

Unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, können verordnungspflichtige Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden. Eine aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel, finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

Kostenerstattung Wahlarzneimittel

Beim Einlösen eines Rezeptes in der Apotheke können Sie sich jetzt für ein anderes Wunsch-Präparat entscheiden. Die dabei entstehenden Mehrkosten müssen Sie allerdings selbst bezahlen.

Dieses Prinzip der Kostenerstattung funktioniert folgendermaßen:

  • Sie strecken in der Apotheke den vollen Preis vor.
  • Sie reichen bei uns die Verordnung und die Originalquittung ein.
  • Etwaige höhere Kosten, die mit der Wahl eines anderen Arzneimittels anfallen, müssen Sie selbst tragen. Wir erstatten Ihnen maximal die Kosten, die für das rabattierte Medikament entstanden wären.
  • Vom Erstattungsbetrag werden 20 vom Hundert als Abschlag für die der BKK MTU entgangenen Vertragsrabatte und 10 vom Hundert als Abschlag für die höheren Kosten im Vergleich zur Abgabe eines Rabatt-Arzneimittels bzw. zu einem der drei preisgünstigeren Arzneimittel abgezogen.