Mit uns behalten Sie den Durchblick!
Hilfsmittel erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität.
Wenn Sie eine Sehschwäche haben, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernehmen wir die Kosten für die Brillengläser bis zum bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreis.
Bei einem Zuschuss für Erwachsene muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien
- Fehlsichtigkeit von mehr als vier Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung
- Schwere Sehbeeinträchtigung beider Augen (wenn das bessere Auge trotz Brille nicht mehr als 30 Prozent Sehleistung erbringt)
- Schwere Augenverletzungen und Augenerkrankungen
Ihr behandelnder Augenarzt informiert Sie, ob Sie zu diesem Personenkreis gehören.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung einer bereits gezahlten Privatrechnung nicht möglich ist.
Nutzen Sie Ihr Gesundheitskonto und erhalten Sie von uns bis zu 80 € für Ihre Brille oder Kontaktlinsen dazu.
Setzen Sie sich im Zweifelsfall gern mit uns in Verbindung wir beraten Sie dann individuell.