Wir bringen Sie ans Ziel!
Zu stationären oder ambulanten Einrichtungen können Fahrkosten für Krankenfahrten anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen, übernimmt Ihre BKK MTU auch die Fahrt- und Transportkosten zum bzw. vom Behandlungsort.
Fahrtkostenerstattung:
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus
- stationären Behandlungen (z. B. Krankenhausaufenthalt)
- Verlegungen in ein anderes Krankenhaus (z.B. Weiterbehandlung nach einer Notfallaufnahme)
- Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen (z. B. Reha) bzw. zu ambulanten Operationen, wenn dadurch eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird
- anderen Fahrten, die einen Krankentransportwagen erfordern
Anfallende Zuzahlungen
Die Zuzahlung zu den Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Gesamtkosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Fahrt.
Rücktransport bei Auslandsreisen:
Die Kosten für Rücktransporte bei Erkrankung im Ausland werden in der Regel nicht übernommen. Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Sonderregelungen zu Fahrten von ambulanten Behandlungen
Fahrten zu ambulanten Einrichtungen müssen bei der BKK MTU vorher beantragt werden.
Setzen Sie sich bitte vor einer geplanten Fahrt zu einer ambulanten Behandlung mit uns in Verbindung.
Team Leistungen
Telefon: (0)7541 90-50200
E-Mail: leistungen@bkk-mtu.de
Es handelt sich hierbei um Fahrten:
- zu Dialyse-Behandlungen
- zur Chemo- oder Strahlentherapie
- zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmen (z. B. außergewöhnlich langer Behandlungszeitraum, schwerwiegende Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung oder stark eingeschränkte Mobilität)
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.