Ihre Gesundheit treibt uns an – das schließt Ihre ganze Familie mit ein.
Ohne zusätzliche Beiträge stellen wir unsere umfangreichen Leistungen, mit Ausnahme von Krankengeld und Mutterschaftsgeld, auch gerne Ihren Angehörigen zur Verfügung.
Mit dabei sind beispielsweise *:
- Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten.
- Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn es ihnen wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht möglich ist, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
- Als Kinder gelten auch Stief- und Enkelkinder, die überwiegend vom Mitglied unterhalten werden, sowie Pflege- und Adoptivkinder.
Nicht versichert sind Kinder, wenn*
- ein verwandtes Elternteil privat oder nicht versichert ist und
- regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 5.775,00 Euro bezieht und
- das Einkommen des privat oder nicht versicherten Ehegatten höher als das Gesamteinkommen des BKK MTU Mitgliedes ist.
Endet Ihre Mitgliedschaft oder die Familienversicherung eines Angehörigen?
Sprechen Sie einfach mit Ihrem Ansprechpartner vom Fachbereich Versicherung und Beiträge. Er wird Ihnen eine individuelle Lösung anbieten, denn mit der BKK MTU sind Sie immer gut versichert.