Wer kann sie beanspruchen? Was kostet sie mich? – Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Sie sind krank und können Ihren Haushalt nicht weiterführen? Ihre BKK MTU unterstützt Sie mit einer Haushaltshilfe, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Denn Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Haushaltshilfe können Sie grundsätzlich beantragen, wenn
- Sie akut erkrankt sind, an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen oder aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden/Entbindung eine Hilfe im Haushalt benötigen und
- es in Ihrem Haushalt keine weitere Person gibt, die diese Aufgaben übernehmen könnte und Sie ein Kind haben, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und Sie den Haushalt bisher selber geführt haben.
Anspruch auf Haushaltshilfe auch ohne Kind
- Darüber hinaus erhalten Sie auch dann eine Haushaltshilfe, wenn Sie kein eigenes Kind versorgen müssen und Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist und keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt. Der Anspruch besteht längstens für die Dauer von vier Wochen.
Zuzahlung
- Die gesetzliche Zuzahlung an den Kosten für eine Haushaltshilfe beträgt 10 Prozent, mindestens 5,00 € und maximal 10,00 € pro Tag. Die Zuzahlung entfällt, wenn die Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden/Entbindung erbracht wird oder Sie nach § 62 SGB V von den Zuzahlungen befreit sind
Sie benötigen eine Haushaltshilfe? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.