Jeder wünscht sich ein ebenmäßiges Gebiss. Wichtig ist, dass Fehlentwicklungen vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden rechtzeitig erkannt werden. Die besten Erfolgsaussichten bietet eine kieferorthopädische Behandlung zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr.
Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung
Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 % (bei gleichzeitiger Behandlung). Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, übernehmen wir diese Kosten auch, wenn bei Ihnen schwere Kieferanomalien vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen.
Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %), so dass die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei ist.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei Ihren Ansprechpartnern von Ihrem Team Leistungen:
Telefon: (0)7541 90-50200
E-Mail: leistungen@bkk-mtu.de